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   BVerwG, 08.12.1955 - I B 8.55   

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BVerwG, 08.12.1955 - I B 8.55 (https://dejure.org/1955,126)
BVerwG, Entscheidung vom 08.12.1955 - I B 8.55 (https://dejure.org/1955,126)
BVerwG, Entscheidung vom 08. Dezember 1955 - I B 8.55 (https://dejure.org/1955,126)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 3, 30
  • NJW 1956, 563
  • DVBl 1956, 163
 
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Wird zitiert von ... (14)

  • BVerwG, 07.03.1980 - 7 B 58.79

    Rechtsanspruch auf eine Einhaltung des Öffentlichkeitsgrundsatzes - Klage von

    Die Zulässigkeit von kommunalen Verfassungsstreitigkeiten ist in der höchstrichterlichen Rechtsprechung grundsätzlich anerkannt (vgl. BVerfGE S. 122 [130]; BVerwGE 3, 30 [BVerwG 08.12.1955 - BVerwG I B 8.55] [35]; Beschluß des Senats vom 5. November 1971 - BVerwG 7 B 35.70 - [DÖV 1972, 350 [BVerwG 05.11.1971 - BVerwG VII B 35.70] = VerwRspr. 24, 99]).
  • VGH Hessen, 05.01.1987 - 2 TG 3234/86

    Kein Vertretungsverbot für Stadtverordnete im Kommunalverfassungsstreit;

    Anspruchsgegner muß also die Gemeinde als solche sein mit der Folge, daß kein Vertretungsverbot besteht, wenn Organe oder Organteile einer Gemeinde im Rahmen eines Kommunalverfassungsstreits eine Verletzung ihrer Kompetenzen oder organschaftlichen Interessen gegenüber einem anderen Organ der Gemeinde geltend machen (vgl. BVerwG, Beschluß vom 8.12.1955, BVerwGE 3, 30, 34 f; M Nordrhein-Westfalen, Beschluß vom 7.1.1985, NVwZ 1985, 843 m.w.N.; Schlempp/Schlempp, Kommentar zur Hessischen Gemeindeordnung, Anm. 111 1 zu § 26; Schneider/Jordan, Hessische Gemeindeordnung, Anm. 2 zu § 26; so grundsätzlich auch Senatsbeschluß vom 14.7.1978 - II N 2/78 - bestätigt durch BVerfG, Beschluß vom 7.5.1980 - 2 BvR 728/78 - ).

    Demgegenüber wendet der Antragsgegner zu Unrecht ein, das Bundesverwaltungsgericht habe in seinem Beschluß vom 8.12.1955 (a.a.O., Seite 34 f.) diese Auffassung nur für den Fall vertreten, daß Rechte der Minderheit gegen die Mehrheit der Vertretungskörperschaft geltend gemacht würden.

  • VGH Hessen, 25.05.1987 - 2 TG 1355/87

    Kein Anfragerecht der Fraktionen gegenüber dem Gemeindevorstand - hier: Anfrage

    Versuche des Senats, auf eine Antragsänderung hinzuwirken (vgl. hierzu BVerwGE 3, 30 ff., 33 f.) scheiterten, weil die Beteiligten in der zur Verfügung stehenden Zeit telefonisch nicht erreicht werden konnten.
  • BVerwG, 12.09.1977 - 7 B 112.77

    Kein Anspruch einer Fraktion auf Sitz in beschließendem Ausschuss

    Das Bundesverwaltungsgericht hat bereits im Beschluss vom 08.12.1955 (BVerwGE 3, 30, 32 f.) ausgesprochen, dass landesrechtliche Vorschriften, die für die Wahl der Gemeindeausschüsse durch die Gemeindevertretung das Verhältniswahlsystem vorschreiben, nicht dem Grundgesetz widersprechen; diese Aussage schließt auch die Zulässigkeit des d'Hondtschen Höchstzahlverfahrens als des Verfahrens ein, das - jedenfalls im deutschen Rechtskreis - ganz überwiegend verwendet wird.
  • BVerwG, 28.12.1957 - VII B 9.57

    Rechtsmittel

    Nach der ständigen Rechtsprechung rechtfertigt eine solche Abweichung nicht die Zulassung der Revision (Beschluß vom 22. Oktober 1953 - BVerwGE 1, 19 -, Beschluß vom 8. Dezember 1955 - BVerwGE 3, 30 [35] -, Beschluß vom 4. Juli 1956 - BVerwG I C 218.55 - undBeschluß vom 25. Oktober 1956 - BVerwG I CB 147.56 - in DVBl. 1956 S. 834).
  • VG Stuttgart, 17.07.2002 - 7 K 1220/02

    Zur Frage, unter welchen Voraussetzungen die Mitglieder eines beschließenden

    Soweit hiermit zum Ausdruck gebracht worden sein sollte, dass lediglich Wahlvorschläge von Fraktionen bei der Ausschusswahl Erfolg haben können, sieht das Gericht hierfür weder in der Geschäftsordnung des Gemeinderates noch in der Gemeindeordnung noch in einer anderen gesetzlichen Vorschrift eine hinreichende gesetzliche Verankerung (BVerwG, DVBl. 1956, 163; VGH Baden-Württemberg, BWVBl. 1967, 184).  Nach § 41 Abs. 1 S. 2 GeschO sollen zwar die Fraktionen im Verhältnis ihrer Sitze im Gemeinderat berücksichtigt werden.
  • BVerwG, 05.11.1971 - VII B 35.70

    Rechtmäßigkeit von Gemeinderatsbeschlüssen - Klagebefugnis eines (überstimmten)

    Auch im Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 8. Dezember 1955 - I B 8.55 - (BVerwGE 3, 30 [35]) wird für die Zulässigkeit von kommunalen Verfassungsstreitigkeiten unter Hinweis auf Art. 19 Abs. 4 GG vorausgesetzt, daß die klagenden Ratsmitglieder geltend machen können, durch den angegriffenen Ratsbeschluß in ihren Rechten verletzt zu sein.
  • BVerwG, 05.07.1973 - VII B 2.73

    Entsendung von Mitgliedern des Rats einer eingegliederten Gemeinde in den neuen

    Der Verwaltungsgerichtshof hat darauf hingewiesen, daß gemeinsame Wahl vor schlage bei Kommunalwahlen in Baden-Württemberg zulässig und vielfach üblich seien; Gleiches gelte für Wahlen durch Gemeindevertretungen, etwa für die Wahl von Gemeindeausschüssen; zutreffend hat er sich für diese Auffassung auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts bezogen (BVerwGE 3, 30 [32]); bereits insoweit liegen hier die Verhältnisse anders als in dem Fall des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts vom 11. Oktober 1972 - 2 BvR 912/71 - (BVerfGE 34, 81), auf den sich die Klägerin in ihrem Schriftsatz vom 22. Mai 1973 bezogen hat.
  • BVerwG, 10.01.1958 - VII B 11.57

    Rechtsmittel

    Nach der ständigen Rechtsprechung rechtfertigt eine solche Abweichung nicht die Zulassung der Revision (Beschluß vom 22. Oktober 1953 - BVerwGE 1, 19 -, Beschluß vom 8. Dezember 1955 - BVerwGE 3, 30 [35] -, Beschluß vom 4. Juli 1956 - BVerwG I C 218.55 - undBeschluß vom 25. Oktober 1956 - BVerwG I CB 147.56 - in DVBl. 1956 S. 834).
  • BVerwG, 19.11.1957 - VII B 54.57

    Rechtsmittel

    Selbst wenn aber ein solcher Nachweis geführt würde - in Betracht kommt nur die Abweichung von einem Urteil eines obersten allgemeinen Landesverwaltungsgerichts - wären die Voraussetzungen der Zulassung der Revision um deswillen nicht erfüllt, weil Abweichungen in der Rechtsprechung oberster Verwaltungsgerichte über die Auslegung von Landesrecht die Zulassung der Revision nicht rechtfertigen (Beschluß vom 22. Oktober 1953 - BVerwG I B 82.53 -, BVerwGE 1, 195 Beschluß vom 8. Dezember 1955 - BVerwG I B 8.55 -, BVerwGE 3, 30 [35]; Beschluß vom 4. Juli 1956 - BVerwG I C 218.55 - Beschluß vom 25. Oktober 1956 - BVerwG I CB 147.56 -, DVBl. 1956, 834 = Bad.-Württ VBl.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 08.03.1965 - 6 A 22/64
  • BVerwG, 19.11.1957 - VII B 55.57

    Rechtsmittel

  • OVG Berlin, 12.10.1978 - III S 105.78
  • BVerwG, 14.12.1962 - VII CB 43.62

    Rechtsmittel

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